Berufswechsel
Teil von Weiterbildung für Berufswechsel: Förderung, Dauer und Kosten in Deutschland
Weiterbildung für Berufswechsel oder Umschulung mit Unterschieden bei Dauer und Förderung
Umschulung oder Weiterbildung im Vergleich: Dauer, SGB-III-Grundlagen, Bildungsgutschein, Förderbeträge in Euro, Abschlüsse und Voraussetzungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Umschulung endet mit einer Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, eine Weiterbildung meist mit einem Zertifikat des Trägers.
- Beide Wege stehen im SGB III als berufliche Weiterbildung, unterscheiden sich aber bei Ziel, Dauer und Förderweg.
- Umschulungen dauern in Vollzeit häufig 18 bis 24 Monate, geförderte Weiterbildungen oft drei bis zwölf Monate.
- Beispielrechnung: 21 Monate Umschulung mit 14.500 Euro Lehrgangsgebühr, 500 Euro Prüfungsgebühr und 1.680 Euro Fahrkosten.
- Umschulungsbeihilfe heißt heute Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung; das Weiterbildungsstipendium kommt aus der Begabtenförderung.
Umschulung und Weiterbildung: dieselbe Rechtsgrundlage, zwei Ziele
Beide Wege stehen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). § 81 SGB III regelt die berufliche Weiterbildung und schließt Umschulungen ausdrücklich ein. Eine Umschulung ist dort eine Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Gefördert wird, wenn die Maßnahme für die berufliche Eingliederung notwendig ist und der Träger zugelassen wurde. Der Unterschied liegt im Ziel, nicht in der Rechtsgrundlage. Eine Weiterbildung baut auf einem vorhandenen Profil auf und endet mit einem Zertifikat. Eine Umschulung führt zu einem vollwertigen Berufsabschluss und damit in einen anderen Beruf.
Für eine Umschulung spricht ein Berufsabschluss, der nicht mehr genutzt werden kann, oder eine lange Tätigkeit ohne formalen Abschluss. Weiterbildungen knüpfen an die vorhandene Tätigkeit an und verbessern die Chancen im gelernten Beruf.
Dauer in Monaten und Abschlüsse im Vergleich
Die Dauer hängt vom Beruf, vom Träger und von den Vorkenntnissen ab. Die folgenden Werte sind typische Angaben, verbindlich ist der Bildungsplan des Trägers.
| Merkmal | Umschulung | Berufliche Weiterbildung |
|---|---|---|
| Ziel | Abschluss in einem Ausbildungsberuf | Zusatzqualifikation oder Teilqualifikation |
| Dauer in Vollzeit | meist 18 bis 24 Monate | häufig 3 bis 12 Monate |
| Dauer in Teilzeit | bis zu 36 Monate | je nach Umfang, oft 6 bis 18 Monate |
| Abschluss | Prüfung vor der Kammer, etwa IHK oder Handwerkskammer | Zertifikat des Trägers oder der Kammer |
| Teilnehmer | Menschen ohne nutzbaren Berufsabschluss | Beschäftigte und Arbeitsuchende mit Berufserfahrung |
Ein Umschulungsabschluss entspricht dem Abschluss einer regulären Ausbildung im selben Beruf. Aufstiegsfortbildungen wie Fachwirt oder Meister laufen über das Aufstiegs-BAföG und nicht über den Bildungsgutschein.
Förderung in Euro: Bildungsgutschein, Umschulungsbeihilfe, Weiterbildungsstipendium
Den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit erhalten Arbeitsuchende und Beschäftigte, wenn die Weiterbildung für die Eingliederung notwendig ist. Er übernimmt Lehrgangskosten in tatsächlicher Höhe und die Prüfungsgebühren. Fahrtkosten und Kinderbetreuung können zusätzlich erstattet werden, die Zusage gilt schriftlich und vor Beginn der Maßnahme.
Beispielrechnung für eine Umschulung in Vollzeit
Angenommen werden 21 Monate Dauer, 14.500 Euro Lehrgangsgebühr, 500 Euro Prüfungsgebühr und 80 Euro Fahrtkosten im Monat. Der Bildungsgutschein trägt 14.500 Euro plus 500 Euro plus 1.680 Euro, zusammen 16.680 Euro. Hinzu kommt Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung: Bei einem pauschalierten Nettoentgelt von 1.600 Euro sind das 60 Prozent, also 960 Euro im Monat und über die Laufzeit 20.160 Euro.
Die früher übliche Umschulungsbeihilfe läuft heute als Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und als Übernahme der Weiterbildungskosten. Mit Kind steigt der Satz von 60 auf 67 Prozent. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Überblick.
Auch Betriebe können Zuschüsse erhalten. Die Förderung von Weiterbildung für Unternehmen der Bundesagentur für Arbeit nennt Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt für beschäftigte Mitarbeiter.
Das Weiterbildungsstipendium stammt dagegen aus der Begabtenförderung berufliche Bildung und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert. Aufgenommen werden junge Fachkräfte unter 25 Jahren, die ihre Abschlussprüfung mit mindestens 1,9 bestanden haben oder über die Bestenregelung vorgeschlagen wurden. Gefördert werden bis zu 2.400 Euro pro Jahr, in drei Jahren bis zu 7.200 Euro. Arbeitslose erreichen dieses Stipendium nicht.
Reale Anbieter und die Zulassung als Prüfstein
Umschulungen führen große überbetriebliche Träger durch, etwa das Berufsfortbildungswerk des DGB (bfw), die DEKRA Akademie, die TÜV Rheinland Akademie, WBS Training, die Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) und GFN. Auch Handwerkskammern und IHK-Bildungszentren bieten Umschulungen an, häufig in kaufmännischen und technischen Berufen.
Voraussetzung für die Förderung ist die Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Geprüft werden Lehrplan, Qualifikation der Lehrkräfte und Erfolgskontrolle. Wer keine Zulassungsnummer im Angebot findet, sollte beim Träger nachfragen.
Fünf Schritte zur passenden Entscheidung
- Beratungstermin bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter vereinbaren und das Berufsziel offenlegen.
- Träger prüfen: Zulassung, Dauer, Abschluss, Fehlzeiten und Abbruchregeln schriftlich verlangen.
- Kostenplan aufstellen und Lehrgang, Prüfung, Fahrten, Betreuung sowie Verdienstausfall nebeneinander stellen.
- Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme schriftlich beantragen, eine mündliche Zusage reicht nicht.
- Nach dem Abschluss Zeugnisse und Teilnahmenachweise für Bewerbungen sammeln.
Häufige Fragen
Ist eine Umschulung eine Weiterbildung?
Ja, rechtlich ist die Umschulung eine Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Sie dauert länger und endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle.
Wie lange dauert eine Umschulung in Teilzeit?
In Teilzeit verlängert sich die Dauer deutlich, häufig auf 30 bis 36 Monate. Verbindlich ist der Bildungsplan des Trägers.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Arbeitsuchende und Beschäftigte, deren Weiterbildung für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Über die Ausgabe entscheidet die Agentur für Arbeit nach einem Beratungsgespräch.
Was kostet eine Umschulung ohne Förderung?
Ohne Bildungsgutschein zahlen Teilnehmende Lehrgang und Prüfung selbst, je nach Beruf und Träger mehrere tausend Euro. Genaue Beträge nennt der Träger im Kostenplan.