Berufswechsel
Teil von Weiterbildung für Berufswechsel: Förderung, Dauer und Kosten in Deutschland
Weiterbildung für Berufswechsel beantragen: Schritte bei Agentur für Arbeit und Jobcenter
Weiterbildung für den Berufswechsel beantragen: Schrittfolge für Bildungsgutschein, AZAV-Träger, Kostenträger, Fristen und Freistellung bei Agentur und Jobcenter.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig ist die Agentur für Arbeit bei Arbeitslosengeld oder Beschäftigung, das Jobcenter bei Bürgergeld.
- Gefördert werden Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren sowie Fahrt- und Betreuungskosten; der Bescheid heißt Bildungsgutschein.
- Die Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Gutscheins beginnen, sonst wird nicht erstattet.
- Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro monatlich, Qualifizierungsgeld 60 bis 67 Prozent des entfallenden Nettolohns.
- Bildungsträger brauchen eine Zulassung nach AZAV, sonst zahlt keine Behörde.
Warum die Zuständigkeit zuerst geklärt wird
Ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zahlt, hängt am Leistungsstatus, nicht am Wohnort. Beschäftigte und Empfänger von Arbeitslosengeld werden nach dem SGB III gefördert, Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II.
Diese Trennung erklärt, warum zwei Menschen mit demselben Berufsziel unterschiedliche Formulare ausfüllen. Die Regeln der Weiterbildungsförderung stehen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
Für Beschäftigte lohnt der Weg über die Agentur für Arbeit, wenn ohne Qualifizierung der Arbeitsplatzverlust droht oder der Wechsel in einen Engpassberuf geplant ist. Ein Bildungsgutschein lässt sich auch ohne Kündigung beantragen, solange die Weiterbildung beruflich verwertbar ist und der Arbeitgeber nicht zur Zahlung verpflichtet wäre.
Schritt für Schritt zum Bildungsgutschein
- Beratungstermin vereinbaren: Melden Sie sich bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft, bevor Sie einen Vertrag mit einem Bildungsträger unterschreiben. Bringen Sie Stellenbeschreibung, Zeugnisse und eine Vorstellung vom Zielberuf mit. Beim Jobcenter hält der Kooperationsplan die vereinbarten Schritte fest.
- Ziel und Zuschnitt festlegen: Berufsziel, Abschluss, Dauer und Teilzeitmodell bestimmen die Kosten und die Erfolgsaussichten. Je genauer die Weiterbildung auf eine konkrete Tätigkeit zielt, desto geringer ist das Risiko einer Ablehnung wegen fehlender Notwendigkeit.
- Förderung beantragen: Bei der Agentur für Arbeit reichen Sie den Antrag auf berufliche Weiterbildung ein, in der Online-Arbeitsagentur oder auf Papier. Das Jobcenter prüft denselben Bedarf im Rahmen der Eingliederungsleistungen. Erst mit dem ausgehändigten Gutschein ist die Finanzierung zugesagt.
- Träger nach AZAV auswählen: Die Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung weist nach, dass Lehrgang und Träger geprüft wurden. Vergleichen Sie zwei oder drei Anbieter, weil nur zugelassene Maßnahmen erstattet werden.
- Gutschein einlösen und Freistellung klären: Reichen Sie den Gutschein beim Träger ein und lassen Sie sich den Vertrag vorlegen; welche Leistungen er umfasst, beschreibt die Bundesagentur für Arbeit beim Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung. Beschäftigte brauchen eine Freistellung, damit Weiterbildung und Arbeitszeit nicht kollidieren.
Was gezahlt wird und welche Fristen gelten
Der Bildungsgutschein benennt die übernommenen Kosten, nicht einen Pauschalbetrag. Übernommen werden Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren sowie Fahrtkosten und Kinderbetreuung, wenn sie notwendig sind.
| Leistung | Umfang oder Betrag | Wer entscheidet |
|---|---|---|
| Lehrgangskosten | tatsächliche Kosten, im Gutschein vermerkt | Agentur oder Jobcenter |
| Prüfungsgebühren | Höhe laut Angebot des Trägers | Agentur oder Jobcenter |
| Weiterbildungsgeld | 150 Euro monatlich bei Freistellung | Agentur für Arbeit |
| Qualifizierungsgeld | 60 oder 67 Prozent des Nettolohns | Antrag des Arbeitgebers |
| Fahrt- und Kinderbetreuungskosten | nach Einzelfallprüfung | Agentur oder Jobcenter |
Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro monatlich. Beschäftigte erhalten es, wenn sie für die Weiterbildung von der Arbeit freigestellt werden; Bezieher von Bürgergeld erhalten dieselbe Pauschale zusätzlich zum Regelsatz. Das Qualifizierungsgeld nach dem SGB III ist dagegen ein Zuschuss zum entfallenden Nettolohn von 60 Prozent, mit mindestens einem Kind 67 Prozent, und setzt einen Antrag des Arbeitgebers voraus.
Arbeitgeber können die Weiterbildung ebenfalls anschieben: Für Betriebe gibt es Zuschüsse zu Lehrgangskosten, wenn Beschäftigte für die Qualifizierung freigestellt werden.
Fristen entstehen an drei Stellen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein, weil eine Rückwirkung ausgeschlossen ist. Der Bildungsgutschein ist befristet, die Gültigkeit wird auf dem Dokument eingetragen. Weiterbildungsgeld und Qualifizierungsgeld sind vor Kursbeginn zu beantragen.
Häufige Fragen
Kann ich als Beschäftigter einen Bildungsgutschein für den Berufswechsel beantragen?
Ja, wenn die Weiterbildung beruflich verwertbar ist und der Arbeitsplatz ohne Qualifizierung gefährdet wäre. Die Agentur prüft Notwendigkeit und Erfolgsaussicht, nicht die Frage, ob Sie bereits gekündigt haben.
Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer legt die Vermittlungsfachkraft fest und vermerkt sie im Dokument. Nach Ablauf lässt er sich verlängern, wenn ein Platz kurzfristig frei wird. Beginnen Sie nie ohne gültigen Gutschein.
Muss der Bildungsträger zertifiziert sein?
Ja, der Träger und der Lehrgang brauchen eine Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Ohne diese Zulassung übernimmt weder Agentur noch Jobcenter die Kosten, selbst wenn der Kurs inhaltlich passt.
Wann zahlt das Jobcenter statt der Agentur für Arbeit?
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, liegt die Zuständigkeit beim Jobcenter. Es prüft die Weiterbildung nach dem SGB II, nutzt aber dieselbe Zulassung der Träger und dieselben Gutscheine.
Wer übernimmt die Kosten der Weiterbildung?
Bei einem zugelassenen Träger übernimmt die zuständige Behörde Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren, bei Bedarf auch Fahrt- und Betreuungskosten. Einen Überblick über die Förderwege gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Seite zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.