Berufswechsel

Weiterbildung für Berufswechsel: Förderung, Dauer und Kosten in Deutschland

Weiterbildung für Berufswechsel: Umschulung, Teilqualifikation, Dauer in Monaten, Kosten in Euro mit und ohne MwSt. sowie Förderung nach SGB III und SGB II.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Drei Wege führen in einen neuen Beruf: Umschulung, Weiterbildung mit Zertifikat und Teilqualifikation.
  • Ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters übernimmt die Lehrgangskosten.
  • Eine Umschulung in Vollzeit dauert meist 24 Monate. Teilqualifikationen sind deutlich kürzer.
  • Viele Kurse kosten brutto 19 Prozent mehr als netto. Kurse bis zum Berufsabschluss sind oft von der Umsatzsteuer befreit.
  • Aufstiegs-BAföG und Weiterbildungsstipendium fördern Fortbildungen mit Prüfung.

Drei Wege im Vergleich: Umschulung, Weiterbildung, Teilqualifikation

Sie wollen den Beruf wechseln. Dann brauchen Sie zuerst einen klaren Zielberuf. Danach wählen Sie den passenden Weg. Drei Wege fördern die Agentur für Arbeit und das Jobcenter mit Geld.

Eine Umschulung führt zu einem anerkannten Ausbildungsberuf. Sie lernen den Beruf von Grund auf. Am Ende steht eine Prüfung vor der Kammer, zum Beispiel vor der Industrie- und Handelskammer oder vor der Handwerkskammer. Danach tragen Sie denselben Abschluss wie nach einer normalen Ausbildung.

Eine Weiterbildung mit Zertifikat ist kürzer. Sie lernen einen Ausschnitt für eine neue Tätigkeit. Beispiele sind Buchhaltung, Lohnabrechnung, Lagerlogistik oder Kundenbetreuung. Sie bekommen ein Zertifikat des Trägers. Einen Berufsabschluss ersetzt das nicht.

Eine Teilqualifikation zerlegt einen Ausbildungsberuf in Module. Jedes Modul dauert einige Monate und endet mit einem Nachweis. Wer alle Module besteht, kann über die Externenprüfung den Berufsabschluss nachholen. Der Vorteil: Sie starten schnell und sehen nach kurzer Zeit ein Ergebnis.

Nicht jeder Weg passt zu jedem Menschen. Wer einen ganz neuen Beruf anstrebt, braucht meist eine Umschulung. Wer im verwandten Bereich bleibt, kommt oft mit einer kurzen Weiterbildung weiter. Wer schnell wieder Geld verdienen muss, wählt eine Teilqualifikation.

Für die Umschulung brauchen Sie in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung. Ohne diese Voraussetzung ist eine Umschulung schwer zu begründen. Die Agentur prüft das im persönlichen Gespräch.

Ein Praktikum gehört zu fast jeder Umschulung. Sie arbeiten mehrere Wochen oder Monate in einem Betrieb. Viele Teilnehmer finden dort gleich ihre neue Stelle.

Mehr als 300 Ausbildungsberufe sind in Deutschland staatlich anerkannt. Eine Umschulung führt immer zu einem dieser Berufe. Eine Weiterbildung mit Zertifikat führt zu keinem anerkannten Abschluss. Prüfen Sie deshalb vorher, was der Zielberuf verlangt.

Die Förderung hängt auch vom Arbeitsmarkt ab. Die Agentur prüft, ob Sie mit dem neuen Abschluss eine Stelle finden. In gefragten Berufen fällt die Zusage leichter. In Berufen mit vielen Bewerbern wird es schwerer.

Weg Ziel Typische Dauer Förderung
Umschulung anerkannter Berufsabschluss 24 Monate in Vollzeit Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung
Weiterbildung mit Zertifikat neue Tätigkeit ohne Abschluss 3 bis 12 Monate Agentur für Arbeit, Jobcenter, Arbeitgeber
Teilqualifikation einzelnes Modul, später Abschluss möglich einige Monate je Modul Agentur für Arbeit, Jobcenter

Die Dauer legt der Träger im Bildungsplan fest. Prüfen Sie diesen Plan genau. Er ist Teil der Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Nur zugelassene Träger dürfen mit Bildungsgutschein abrechnen.

Dauer: mit welcher Zeit Sie rechnen müssen

Die Dauer hängt vom Weg ab. Sie hängt auch von Ihrem Vorwissen ab. Und sie hängt davon ab, ob Sie in Vollzeit oder in Teilzeit lernen.

Eine Umschulung dauert in Vollzeit meist 24 Monate. In Teilzeit verlängert sich die Zeit deutlich. Manche Träger rechnen Vorkenntnisse an. Dann verkürzt sich die Umschulung. Fragen Sie im Beratungsgespräch nach einer Verkürzung.

Eine Weiterbildung mit Zertifikat dauert drei bis zwölf Monate. Kurse mit 100 bis 200 Unterrichtsstunden laufen oft abends oder am Wochenende. Vollzeitkurse enden früher. Ein Bürokurs kann schon nach acht Wochen abgeschlossen sein.

Teilqualifikationen bestehen aus mehreren Modulen. Ein Modul dauert in Vollzeit oft zwei bis fünf Monate. Sie können Module stapeln. Zwischen den Modulen arbeiten Sie im Betrieb. So sammeln Sie Berufserfahrung und verdienen Geld.

Die Vorbereitung auf die Externenprüfung dauert sechs bis zwölf Monate. Sie lernen ohne Ausbildungsvertrag. Am Ende melden Sie sich bei der Kammer zur Prüfung an. Wer besteht, hat einen vollwertigen Berufsabschluss.

Wer einen Kurs in Teilzeit macht, braucht mehr Geduld. Acht Monate Vollzeit können in Teilzeit zu sechzehn Monaten werden. Dafür können Sie weiter arbeiten und Geld verdienen.

Fragen Sie den Träger nach der Zahl der Unterrichtsstunden. Ein Kurs mit 1.200 Stunden ist gründlicher als ein Kurs mit 400 Stunden. Die Stundenzahl sagt mehr als die Bezeichnung.

Prüfen Sie vorab den Stundenplan. Ein Vollzeitkurs läuft oft von acht bis sechzehn Uhr. Wer Kinder hat, braucht eine Betreuung. Diese Kosten können Sie mit dem Bildungsgutschein beantragen.

Planen Sie Puffer ein. Krankheit und Prüfungstermine kosten Zeit. Rechnen Sie mit einigen Wochen zusätzlich. Ein Abbruch ist teuer, weil die Förderung dann endet.

Kosten mit und ohne Mehrwertsteuer: ein Rechenbeispiel

Kurse kosten Geld. Dazu kommen Prüfungsgebühren, Fachbücher und Fahrten. Bei einer Umschulung kommen Kosten für Arbeitskleidung oder Werkzeug hinzu.

Der Preis eines Kurses wird meist netto angegeben. Auf den Nettopreis kommt die Umsatzsteuer. In Deutschland gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Für Bücher und Fachliteratur gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent.

Manche Kurse sind ganz von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt für Kurse, die auf einen Beruf vorbereiten und von einer anerkannten Einrichtung angeboten werden. Grundlage ist Paragraf 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes. Die Einrichtung braucht dafür eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde. Fragen Sie beim Träger nach dieser Bescheinigung.

Beispielrechnung für einen Weiterbildungskurs ohne Steuerbefreiung. Der Kurs dauert sechs Monate:

  • Kursgebühr netto: 3.500 Euro
  • Umsatzsteuer 19 Prozent: 665 Euro
  • Kursgebühr brutto: 4.165 Euro
  • Prüfungsgebühr brutto: 380 Euro
  • Fachbücher und Fahrkarten: 610 Euro

Zusammen zahlen Sie in diesem Beispiel 5.155 Euro. Mit einem Bildungsgutschein zahlen Sie davon nichts. Die Agentur übernimmt die Lehrgangskosten und die Prüfungsgebühr. Fahrten und Kinderbetreuung erstattet sie auf Antrag.

Zweites Beispiel für eine Umschulung: Ein Träger berechnet für 24 Monate Vollzeit 18.000 Euro Lehrgangskosten. Dazu kommen 600 Euro Prüfungsgebühr. Mit Bildungsgutschein zahlen Sie keinen Cent. Ohne Förderung tragen Sie die Summe selbst.

Ein Bildungsgutschein deckt keine Lebenshaltungskosten. Sie brauchen während der Weiterbildung Geld zum Leben. Arbeitslosengeld oder Bürgergeld laufen weiter. Wer arbeitet, bekommt oft Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.

Rechnen Sie auch den Verdienstausfall. Wer in Vollzeit lernt, kann nicht arbeiten. Dieser Verlust ist oft größer als die Kursgebühr.

Prüfen Sie vor dem Vertrag, was im Preis enthalten ist. Manche Träger verlangen Geld für Lernmaterial extra. Lassen Sie sich alle Kosten schriftlich geben. Fragen Sie auch nach Ratenzahlung. Manche Träger erlauben Monatsraten.

Förderung nach SGB III: der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Die wichtigste Förderung heißt Bildungsgutschein. Er kommt von der Agentur für Arbeit. Die gesetzliche Grundlage steht im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB III. Dort regeln die Paragrafen 81 und 82, wer gefördert wird und was gezahlt wird. Den vollständigen Text finden Sie im Sozialgesetzbuch Drittes Buch im Internetangebot des Bundesministeriums der Justiz.

Sie bekommen den Gutschein, wenn eine Weiterbildung nötig ist. Das ist der Fall, wenn Sie damit drohende Arbeitslosigkeit abwenden. Es gilt auch, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit damit beenden können. Und es gilt, wenn Ihnen ein Berufsabschluss fehlt.

Der Bildungsgutschein ist an einen Träger und an einen Kurs gebunden. Er gilt nur für zugelassene Bildungsangebote. Meist läuft er nach drei Monaten ab. Eine Verlängerung ist möglich, aber nicht garantiert.

Der Gutschein deckt die Lehrgangskosten. Er deckt auch die Prüfungsgebühren. Zusätzlich können Sie Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterkunft und Verpflegung beantragen. Diese Kosten erstatten die Agenturen, wenn sie nötig sind.

Wichtig: Arbeitslosengeld läuft während der geförderten Weiterbildung weiter. Sie müssen also nicht auf Ihr Geld verzichten. Alle Einzelheiten zum Antrag stehen auf der Seite Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung bei der Bundesagentur für Arbeit.

Für Umschulungen gibt es eine Prämie. Wer eine Zwischenprüfung besteht, erhält 1.000 Euro. Wer die Abschlussprüfung besteht, erhält 1.500 Euro. Die Prämie ist ein Zuschlag, kein Ersatz für Lohn.

Die Agentur prüft drei Dinge: Ihren Beruf, Ihre Chancen am Arbeitsmarkt und den Träger. Sie müssen einen Beratungstermin wahrnehmen. Danach bekommen Sie eine schriftliche Entscheidung. Bei einer Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Sie können den Bildungsgutschein auch als Beschäftigte erhalten. Voraussetzung ist, dass Ihr Job durch Wandel gefährdet ist. Der Arbeitgeber muss zustimmen.

Nach dem Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Diese Bescheinigung brauchen Sie bei der Agentur. Ohne sie wird die Förderung nicht abgerechnet.

Förderung nach SGB II: der Weg über das Jobcenter

Auch das Jobcenter stellt Bildungsgutscheine aus. Grundlage ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB II. Paragraf 16 regelt die Weiterbildungsförderung für Menschen, die Bürgergeld bekommen. Das Bürgergeld hat am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II ersetzt.

Sie stellen einen Antrag bei Ihrem Jobcenter. Eine Fallmanagerin oder ein Fallmanager prüft mit Ihnen den Zielberuf. Danach wählen Sie einen zugelassenen Träger. Das Jobcenter stellt den Gutschein aus.

Ihre Leistungen zum Lebensunterhalt laufen weiter. Sie bekommen also weiterhin Bürgergeld. Zusätzlich zahlt das Jobcenter die Lehrgangskosten. Auch Fahrten und Kinderbetreuung sind erstattungsfähig.

Beantragen Sie die Förderung vor dem Kursstart. Eine Zusage nach dem ersten Unterrichtstag ist schwierig. Unterschreiben Sie keinen Vertrag, bevor die Kostenübernahme schriftlich vorliegt.

Das Jobcenter prüft, ob die Weiterbildung Sie in Arbeit bringt. Kurse ohne anerkannten Abschluss haben es schwerer. Umschulungen und Teilqualifikationen mit klarem Berufsziel haben bessere Chancen. Sprechen Sie offen über Ihre Ziele.

Das Jobcenter kann eine Weiterbildung auch mit einem Trägervertrag finanzieren. Dann läuft der Antrag über den Träger. Fragen Sie in Ihrem Jobcenter danach.

Wer Bürgergeld bekommt, darf während der Weiterbildung hinzuverdienen. Die Regeln für den Hinzuverdienst stehen im Bewilligungsbescheid.

Aufstiegs-BAföG und Weiterbildungsstipendium

Zwei Programme richten sich an Fortbildungen mit Prüfung. Das erste heißt Aufstiegs-BAföG. Es beruht auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Gefördert werden Fortbildungen wie Meister, Fachwirt, Techniker oder Betriebswirt. Auch Vorbereitungskurse zählen.

Beim Aufstiegs-BAföG bekommen Sie 50 Prozent der Lehrgangskosten als Zuschuss. Für die andere Hälfte erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen der KfW. Prüfungsgebühren fördert das Amt ebenfalls zur Hälfte als Zuschuss. Dazu kommt ein Beitrag zum Lebensunterhalt. Er besteht teils aus Zuschuss, teils aus Darlehen.

Den Antrag stellen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrer Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung. Der Antrag lohnt sich vor dem Kursstart. Das Programm gilt für Vollzeit und für Teilzeit. Auch Kinderbetreuung wird bezuschusst.

Das Aufstiegs-BAföG gibt es auch für Vorbereitungskurse auf die Prüfung. Diese Kurse dauern oft mehrere Monate. Fragen Sie beim Amt nach der Anerkennung des Kurses.

Für die Fortbildung müssen Sie nicht arbeitslos sein. Das Programm richtet sich an Berufstätige. Es passt gut zu einem Aufstieg im gleichen Feld.

Das zweite Programm ist das Weiterbildungsstipendium. Es gehört zur Begabtenförderung berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Junge Fachkräfte können sich bewerben, wenn sie ihre Ausbildung gut abgeschlossen haben und noch keine 25 Jahre alt sind. In der Regel muss die Abschlussnote besser als 1,9 sein.

Das Stipendium läuft über drei Jahre. Sie erhalten jedes Jahr ein festes Budget für Fachkurse, Prüfungen und Sprachkurse. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung in Bonn verwaltet das Programm. Bewerbungen laufen über die Kammern.

Ein ähnliches Programm ist das Aufstiegsstipendium. Es fördert ein Studium nach einer Ausbildung. Beide Stipendien müssen Sie nicht zurückzahlen.

Schritt für Schritt: so bekommen Sie die Förderung

  1. Zielberuf festlegen. Schreiben Sie auf, welchen Beruf Sie anstreben und welchen Abschluss Sie brauchen. Prüfen Sie, ob der Beruf in Deutschland anerkannt ist.
  2. Beratungstermin vereinbaren. Rufen Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter an. Bringen Sie Lebenslauf, Zeugnisse und Arbeitsnachweise mit.
  3. Träger und Kurs auswählen. Achten Sie auf die Zulassung des Trägers. Vergleichen Sie Dauer, Inhalt und Kosten. Fragen Sie nach Praktika im Betrieb.
  4. Bildungsgutschein beantragen. Stellen Sie den Antrag vor dem Kursstart. Warten Sie auf die schriftliche Zusage.
  5. Vertrag unterschreiben und starten. Erst nach der Zusage unterschreiben Sie beim Träger. Beantragen Sie Fahrten und Kinderbetreuung gleich mit.

Weiterbildung neben dem Job: Zuschüsse für Beschäftigte

Sie müssen nicht arbeitslos sein, um Förderung zu bekommen. Seit 2019 fördert die Agentur für Arbeit auch die Weiterbildung von Beschäftigten. Grundlage ist das Qualifizierungschancengesetz.

Die Förderung greift, wenn Ihre Tätigkeit durch neue Technik oder Strukturwandel gefährdet ist. Der Arbeitgeber zahlt einen Teil. Die Agentur gibt Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt. Wie viel Geld fließt, hängt von der Größe des Betriebs ab. Kleine Betriebe bekommen höhere Zuschüsse als große.

Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arbeitgeber. Der Betrieb muss den Antrag unterstützen. Der Betriebsrat kann mitreden, wenn es ihn im Haus gibt. Was Unternehmen beantragen können, beschreibt die Agentur für Arbeit unter Förderung von Weiterbildung für Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit.

Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf bezahlte Weiterbildung gibt es nicht. Der Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz, aus einem Tarifvertrag oder aus dem Arbeitsvertrag. Prüfen Sie Ihre Unterlagen.

In den meisten Bundesländern gibt es zusätzlich Bildungsurlaub oder Bildungszeit. Diese Regel ist Ländersache. Die Zahl der Tage und die Bedingungen unterscheiden sich stark. Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach.

Auch Abendkurse und Fernkurse sind förderfähig, wenn der Träger zugelassen ist. Bei einem Fernkurs lernen Sie zu Hause. Sie brauchen dafür viel Disziplin.

Der Betrieb bekommt das Geld, nicht Sie. Sie bekommen die Weiterbildung. Klären Sie vorher, ob Sie während der Weiterbildung freigestellt werden.

Einen Überblick über alle staatlichen Wege gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Seite Überblick des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur beruflichen Weiterbildung erklärt die Grundbegriffe. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschreibt die Zuschüsse im Einzelnen.

Berufswechsel mit ausländischem Abschluss

Sie haben Ihren Abschluss im Ausland gemacht. Dann prüfen Sie zuerst die Anerkennung. Für viele Berufe gibt es ein Anerkennungsverfahren. Zuständig sind die Länder und die Kammern.

Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung Pflicht. Das betrifft Ärzte, Pflegekräfte, Lehrer und viele Handwerksberufe. Ohne Anerkennung dürfen Sie den Beruf nicht ausüben. Für andere Berufe ist die Anerkennung freiwillig, hilft aber bei der Bewerbung.

Das Portal Anerkennung in Deutschland des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zeigt das passende Verfahren. Dort finden Sie auch die zuständige Stelle. Die Beratung ist kostenlos.

Die Unterlagen müssen Sie übersetzen lassen. Ein vereidigter Übersetzer erledigt das. Die Kosten dafür sind überschaubar. Die Anerkennung dauert oft mehrere Monate. Planen Sie diese Zeit ein.

Fehlen Ihnen Kenntnisse, hilft eine Anpassungsqualifizierung. Das ist ein Kurs, der Lücken schließt. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter fördern solche Kurse mit dem Bildungsgutschein. Die Dauer liegt oft zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten.

Für den Berufswechsel in einen anderen Bereich zählt oft weniger das Papier als die Praxis. Praktika und Teilqualifikationen zeigen Arbeitgebern, was Sie können.

Häufige Fragen

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Sie bekommen ihn, wenn eine Weiterbildung nötig ist, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beenden. Fehlt Ihnen ein Berufsabschluss, fördert die Agentur ebenfalls. Beschäftigte erhalten Förderung, wenn ihre Tätigkeit durch Wandel gefährdet ist.

Wie viel kostet eine Umschulung ohne Förderung?

Die Lehrgangskosten liegen je nach Beruf und Träger oft zwischen 10.000 und 30.000 Euro. Dazu kommen Prüfungsgebühren und Material. Mit Bildungsgutschein zahlen Sie diese Kosten nicht selbst.

Kann ich eine Weiterbildung in Teilzeit machen?

Ja. Viele Träger bieten Teilzeitkurse an. Die Dauer verlängert sich dann. Bei Umschulungen ist Teilzeit möglich, wenn die Agentur zustimmt. Auch Aufstiegs-BAföG fördert Teilzeitfortbildungen.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Sie können die Prüfung wiederholen. Die Kammern erlauben meist zwei Wiederholungen. Die Prüfungsgebühr fällt erneut an. Fragen Sie vorher, ob die Förderung die Wiederholung deckt.

Zahlt die Agentur auch Fahrtkosten und Kinderbetreuung?

Ja. Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterkunft und Verpflegung können erstattet werden. Sie müssen diese Kosten gesondert beantragen. Die Erstattung hängt davon ab, ob die Kosten nötig sind.

In diesem Leitfaden

  1. Weiterbildung für Berufswechsel oder Umschulung mit Unterschieden bei Dauer und FörderungUmschulung oder Weiterbildung im Vergleich: Dauer, SGB-III-Grundlagen, Bildungsgutschein, Förderbeträge in Euro, Abschlüsse und Voraussetzungen.
  2. Weiterbildung für Berufswechsel mit 5 Beispielen zu Kosten und FörderungKosten Weiterbildung Berufswechsel: fünf Beispiele mit Anbietern, Dauer, Bruttopreisen und Förderanteil über Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG oder Stipendium.
  3. Weiterbildung für Berufswechsel beantragen: Schritte bei Agentur für Arbeit und JobcenterWeiterbildung für den Berufswechsel beantragen: Schrittfolge für Bildungsgutschein, AZAV-Träger, Kostenträger, Fristen und Freistellung bei Agentur und Jobcenter.

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