Weiterbildung

Wie die IHK in Nordrhein-Westfalen Weiterbildungsprüfungen organisiert

IHK Nordrhein-Westfalen Weiterbildungsprüfungen: Zulassung nach BBiG, Prüfungsordnung, Lehrgangsträger, Gebühren und Abgrenzung zur Handwerksordnung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • IHK Nordrhein-Westfalen Weiterbildungsprüfungen folgen dem Berufsbildungsgesetz und einer einheitlichen Prüfungsordnung.
  • Die Zulassung setzt meist eine kaufmännische Ausbildung oder mehrjährige Berufspraxis voraus.
  • Lehrgangsträger in NRW bereiten auf die Prüfungen vor, die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen IHK.
  • Prüfungsgebühren variieren je nach IHK und Prüfung, Wiederholungen sind möglich.
  • Für Handwerksberufe gilt die Handwerksordnung mit der Meisterprüfung bei der Handwerkskammer.

Zulassungsvoraussetzungen für IHK-Weiterbildungsprüfungen in NRW

Wer in Nordrhein-Westfalen eine IHK-Fortbildungsprüfung ablegen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und gelten bundesweit einheitlich. Die Industrie- und Handelskammern in NRW wenden sie an, von der IHK Köln bis zur IHK Ostwestfalen zu Bielefeld.

Grundsätzlich gibt es zwei Wege: entweder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im relevanten Bereich oder eine mehrjährige Berufspraxis. Für viele Prüfungen, etwa zum Fachwirt oder zum Techniker, ist eine kaufmännische oder technische Ausbildung Voraussetzung. Wer keine Ausbildung hat, kann unter Umständen über eine Mindestberufspraxis zugelassen werden. Die genauen Zeiten unterscheiden sich je nach Prüfung.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Antrag. Die IHK prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu sind Zeugnisse, Arbeitsnachweise und gegebenenfalls Bescheinigungen über Lehrgänge einzureichen. Wer unsicher ist, kann sich vorab bei der IHK beraten lassen.

Die IHK ist die zuständige Stelle für die Berufsbildung in ihrem Bezirk, wie sich auch aus dem Impressum der IHK ergibt.

Ein wichtiger Punkt: Die Zulassung zur Prüfung ist nicht an den Besuch eines Lehrgangs gebunden. Man kann sich auch als Autodidakt anmelden, wenn die Voraussetzungen stimmen. In der Praxis bereiten sich die meisten jedoch mit Kursen vor. Die IHK selbst bietet keine Lehrgänge an, sondern organisiert die Prüfungen.

Welche Nachweise konkret verlangt werden

Für die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung sind in der Regel folgende Unterlagen nötig:

  • Lebenslauf mit beruflichem Werdegang
  • Kopien der Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
  • Nachweise über Berufspraxis, etwa Arbeitsbescheinigungen
  • gegebenenfalls Zulassungsbescheid der IHK

Die IHK kann zusätzliche Nachweise verlangen, etwa bei ausländischen Abschlüssen. Wer im Ausland studiert oder gearbeitet hat, sollte die Unterlagen frühzeitig einreichen. Die Anerkennung kann Zeit in Anspruch nehmen.

Unterschiede zwischen den IHKs in NRW

Nordrhein-Westfalen hat mehrere IHKs, darunter die IHK zu Dortmund, die IHK Düsseldorf, die IHK Essen und die IHK Münster. Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk der Betrieb oder der Beschäftigungsort liegt. Ein Prüfling aus Bonn reicht die Unterlagen also bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg ein, ein Prüfling aus Aachen bei der IHK Aachen.

Der Rechtsrahmen des BBiG ist für alle gleich, die Bearbeitung ist es nicht. Die Kammern in NRW setzen eigene Anmeldefristen und nutzen unterschiedliche Formulare. Einige verlangen beglaubigte Kopien, andere akzeptieren hochgeladene Dateien. Für Zulassungen mit ausländischen Zeugnissen gibt es daher keinen einheitlichen Bearbeitungsstand innerhalb des Landes.

Wer in NRW den Bezirk wechselt, etwa durch einen Jobwechsel von Essen nach Köln, kann die Prüfung auch bei der neuen Kammer ablegen. Die bereits erbrachten Nachweise müssen dann erneut vorgelegt werden. Ein Wechsel während laufender Prüfungsteile ist nur nach Rücksprache möglich.

Prüfungsordnung und Ablauf der Fortbildungsprüfungen

Jede IHK erlässt eine Prüfungsordnung, die den Ablauf regelt. Grundlage sind die bundesweiten Vorschriften des BBiG und die Verordnungen für die einzelnen Fortbildungsberufe. Die Prüfungsordnung der IHK Nordrhein-Westfalen legt fest, welche Prüfungsfächer es gibt, wie die Prüfung abläuft und wie bewertet wird.

Die Prüfung besteht meist aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil kann aus mehreren Klausuren bestehen, der praktische Teil aus einer Projektarbeit oder einer mündlichen Prüfung. Die genaue Struktur hängt vom angestrebten Abschluss ab. Ein Fachwirt legt andere Prüfungen ab als ein Industriemeister.

Die Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen abgenommen. Diese bestehen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Berufsschullehrern. Die Ausschüsse werden von der IHK berufen. Die IHK organisiert die Prüfungstermine, stellt die Prüfungsräume und wertet die Ergebnisse aus.

Ablauf einer typischen Fortbildungsprüfung

  1. Anmeldung bei der zuständigen IHK über das Online-Portal oder per Formular.
  2. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die IHK.
  3. Einladung zur Prüfung mit Angabe von Ort, Zeit und Prüfungsfächern.
  4. Ablegung der schriftlichen und praktischen Prüfungsteile.
  5. Bekanntgabe der Ergebnisse und Aushändigung des Zeugnisses bei Bestehen.

Die Prüfungsordnung regelt auch, was bei Täuschung oder Rücktritt passiert. Wer unentschuldigt fehlt, hat die Prüfung nicht bestanden. Ein Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund möglich, etwa bei Krankheit mit Attest.

Prüfungstermine und Fristen in NRW

Die großen Kammern in NRW schreiben die Fortbildungsprüfungen üblicherweise zweimal im Jahr aus, meist im Frühjahr und im Herbst. Die Prüfungen finden in eigenen Prüfungszentren statt, etwa in Dortmund, Düsseldorf, Essen oder Münster. Wer weit anreist, sollte die Fahrtzeit einplanen.

Die Anmeldefrist endet mehrere Wochen vor dem Prüfungstermin. Nach Ablauf der Frist ist eine Nachmeldung nur in Ausnahmefällen möglich. Die Termine veröffentlicht jede IHK auf ihrer Webseite, häufig in einem eigenen Bereich für Fortbildungsprüfungen.

Bewertung und Bestehensgrenzen

Die Prüfungsleistungen werden mit Punkten bewertet. Bestanden hat, wer in allen Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erbringt. Die genauen Bestehensgrenzen stehen in der Prüfungsordnung. Teilweise müssen bestimmte Fächer einzeln bestanden werden. Wer durchfällt, kann die Prüfung wiederholen.

Typische Lehrgangsträger und Vorbereitungskurse in Nordrhein-Westfalen

Wer sich auf eine IHK-Fortbildungsprüfung vorbereiten will, findet in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Lehrgangsträger. Dazu zählen private Bildungsanbieter, Volkshochschulen und Bildungswerke der Wirtschaft. Die Kurse dauern je nach Abschluss mehrere Monate bis zu zwei Jahren und können in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.

Bekannte Anbieter in NRW sind beispielsweise die IHK-Bildungszentren, die jedoch rechtlich eigenständige Einrichtungen sind. Auch die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) bieten Lehrgänge an. Daneben gibt es private Institute, die sich auf bestimmte Fortbildungen spezialisiert haben. Die Qualität der Kurse ist nicht einheitlich, daher lohnt ein Vergleich.

Die Lehrgangsträger bereiten auf die Prüfung vor, stellen aber nicht die Prüfung selbst. Die Prüfung bleibt bei der IHK. Viele Anbieter werben mit hohen Bestehensquoten. Interessierte sollten sich über die Inhalte, die Qualifikation der Dozenten und die Kosten informieren. Eine Übersicht bietet die IHK vor Ort.

Das Bildungsengagement der IHKs bündelt der DIHK in seinen Themenfeldern des DIHK.

Regional ist das Angebot unterschiedlich dicht. Im Ruhrgebiet und im Rheinland finden sich viele berufsbegleitende Abendkurse, im ländlichen Raum etwa im Sauerland oder im Münsterland sind die Wege zum nächsten Kursort länger. Wer dort wohnt, sollte prüfen, ob ein Anbieter den Kurs auch als Fernlehrgang mit Präsenzphasen anbietet.

Worauf bei der Auswahl eines Lehrgangs zu achten ist

  • Ist der Lehrgang auf die aktuelle Prüfungsordnung abgestimmt?
  • Werden die Prüfungsfächer vollständig abgedeckt?
  • Gibt es genügend Übungsmöglichkeiten und Probeklausuren?
  • Sind die Dozenten erfahren und qualifiziert?
  • Passt der Zeitplan zu Beruf und Familie?
  • Wie hoch sind die Gesamtkosten inklusive Prüfungsgebühren?
  • Gibt es Fördermöglichkeiten, etwa über Aufstiegs-BAfÖG?

Die Förderung über Aufstiegs-BAfÖG ist einkommensabhängig und muss beantragt werden. In NRW sind dafür die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig, also etwa in Bielefeld, Bochum oder im Rhein-Erft-Kreis. Auch die Bundesagentur für Arbeit kann Weiterbildungen fördern, wenn sie für die berufliche Weiterentwicklung notwendig sind.

Anmeldung, Prüfungsgebühren und Wiederholung

Die Anmeldung zur IHK-Weiterbildungsprüfung erfolgt bei der IHK, in deren Bezirk man arbeitet oder wohnt. Viele IHKs bieten ein Online-Portal an. Dort können die Unterlagen hochgeladen und die Gebühren bezahlt werden. Die Anmeldefristen sind unterschiedlich und sollten frühzeitig beachtet werden.

In NRW legt jede Kammer ihre Prüfungsgebühren in einer eigenen Gebührenordnung fest, die im Internet einsehbar ist. Die Sätze sind dort getrennt je Prüfung und je Prüfungsteil ausgewiesen. Die Gebührenordnung der IHK Köln gilt deshalb nicht für Prüflinge, die bei der IHK zu Dortmund oder der IHK Düsseldorf antreten.

Für die Wiederholung gilt meist derselbe Gebührentarif, oft begrenzt auf die nicht bestandenen Prüfungsteile. Wer die Prüfung vollständig wiederholt, zahlt entsprechend mehr. Die Höhe steht in der Gebührenordnung der zuständigen Kammer, nicht in der Prüfungsordnung.

Die Wiederholung ist möglich, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde. Die Prüfungsordnung legt fest, wie oft und in welchem Zeitraum wiederholt werden kann. Meist sind zwei Wiederholungen möglich. Zwischen den Prüfungen muss eine bestimmte Frist liegen, damit genügend Zeit zur Vorbereitung bleibt.

Schritt für Schritt zur Anmeldung

  1. Zuständige IHK ermitteln, etwa über die Webseite der IHK.
  2. Prüfungstermin und Anmeldefrist prüfen.
  3. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen.
  4. Anmeldung online oder per Post einreichen.
  5. Prüfungsgebühr überweisen.
  6. Zulassungsbescheid abwarten.

Wer sich unsicher ist, kann sich an die IHK wenden. Die Mitarbeiter helfen bei Fragen zur Zulassung und zum Ablauf. Auch die Lehrgangsträger unterstützen häufig bei der Anmeldung.

Kosten und Förderung im Blick

In NRW setzen sich die Gesamtkosten aus mehreren Posten zusammen: Lehrgangsgebühr, Fachliteratur, Prüfungsgebühr und Fahrtkosten zum Kurs- und Prüfungsort. Wer in Bielefeld wohnt und den Kurs in Dortmund belegt, rechnet anders als jemand, der in Münster wohnt und dort auch geprüft wird.

Ein Vergleich der Angebote lohnt sich, weil dieselbe Vorbereitung bei verschiedenen Trägern unterschiedlich kalkuliert wird. Neben Aufstiegs-BAfÖG gibt es weitere Fördermöglichkeiten und Stipendien. Die Förderlandschaft ist komplex, daher sollten Interessierte sich individuell beraten lassen. Die IHK und die Lehrgangsträger geben Auskunft über mögliche Zuschüsse.

Rechtsrahmen nach BBiG und Bezug zur Handwerksordnung

Die berufliche Fortbildung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Das Berufsbildungsgesetz regelt die Fortbildungsprüfungen und die Aufgaben der zuständigen Stellen, also der IHKs. Es legt fest, dass die IHKs Prüfungsordnungen erlassen und Prüfungsausschüsse berufen. Die IHKs sind damit die zentralen Akteure für kaufmännische und industrielle Fortbildungen.

Für Handwerksberufe gilt dagegen die Handwerksordnung (HwO). Die Handwerksordnung regelt die Meisterprüfung und die Ausbildung in Handwerksberufen. Zuständig sind die Handwerkskammern (HWK), nicht die IHK. Wer beispielsweise Tischler oder Friseur werden will, wendet sich an die HWK. Die IHK ist für kaufmännische und industrielle Berufe zuständig.

Diese Trennung ist wichtig, weil sie den Rechtsweg und die Prüfungsordnung bestimmt. Eine IHK-Fortbildungsprüfung kann nicht bei der HWK abgelegt werden und umgekehrt. In einigen Grenzbereichen gibt es Überschneidungen, etwa bei kaufmännischen Berufen im Handwerk. Dann ist die Zuständigkeit genau zu prüfen.

BBiG und HwO im Vergleich

Das BBiG regelt die Berufsbildung außerhalb des Handwerks. Es umfasst die duale Ausbildung, die berufliche Fortbildung und die Umschulung. Die HwO regelt die Berufsbildung im Handwerk, einschließlich der Meisterprüfung. Beide Gesetze haben ähnliche Strukturen, unterscheiden sich aber in den zuständigen Stellen und den Abschlüssen.

Für die IHK-Fortbildungsprüfungen ist das BBiG die Grundlage. Es beschreibt, welche Fortbildungsabschlüsse es gibt und wie sie erreicht werden. Die IHKs setzen diese Vorgaben um. Die DIHK unterstützt die IHKs durch Themenfelder wie Bildung und Fachkräfte.

Zuständige Stellen und ihre Aufgaben

Die IHKs sind für die Organisation der Fortbildungsprüfungen verantwortlich. Sie erlassen Prüfungsordnungen, berufen Prüfungsausschüsse und stellen Zeugnisse aus. Die Handwerkskammern tun dasselbe für Handwerksberufe. Wer sich weiterbilden will, sollte daher zuerst klären, welche Kammer zuständig ist.

Häufige Fragen

Wer kann an einer IHK-Weiterbildungsprüfung in NRW teilnehmen?

Teilnehmen können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mehrjähriger Berufspraxis. Die genauen Voraussetzungen stehen im BBiG und in der Prüfungsordnung der IHK. Bei Unsicherheit hilft die IHK weiter.

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen IHK, oft online. Dafür sind Unterlagen wie Zeugnisse und Lebenslauf nötig. Die Anmeldefristen variieren, daher frühzeitig informieren.

Was kostet die Prüfung?

Die Gebühren legt jede IHK fest. Sie können je nach Prüfung unterschiedlich hoch sein. Bei Wiederholung fallen oft erneut Gebühren an, manchmal nur für nicht bestandene Teile.

Kann ich die Prüfung wiederholen?

Ja, in der Regel sind zwei Wiederholungen möglich. Die Prüfungsordnung regelt die Details. Zwischen den Versuchen muss eine Frist liegen.

Gilt die Handwerksordnung für meine Prüfung?

Nur wenn Ihr Beruf dem Handwerk zugeordnet ist. Dann ist die Handwerkskammer zuständig. Für kaufmännische und industrielle Berufe gilt das BBiG und die IHK ist zuständig.

Gibt es Förderungen für die Weiterbildung?

Ja, etwa Aufstiegs-BAfÖG oder Förderungen der Bundesagentur für Arbeit. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich. Eine Beratung bei der IHK oder den Lehrgangsträgern hilft.

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